Auszug aus der Satzung:
„Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, unter Wahrung der spezifischen Verantwortung des Pfarrers gemeinsam mit ihm und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen im Seelsorgebereich so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.“
Auszug aus dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens
„Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“
Konto IBAN DE16 3005 0110 1005 6211 39
Zweck der Stiftung: