Kirchenvorstandswahl 2025:Einladung zur Wahl

Die endgültige Kandidierendenliste für die Kirchenvorstandswahl am 8./9. November 2025 wird in und an unseren Kirchen veröffentlicht und kann hier eingesehen werden.
Es sind 14 Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das
- am Wahltag das 16. Lebenjahr vollendet hat und
- spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und
- nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat und
- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung nicht die Fähigkeit besitzt zu wählen.
Zur Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, dass die wahlberechtigte Person in der Liste der Wahlberechtigten eingetragen ist.
Zulässige Wahlverfahren sind die Stimmabgabe im Wahlraum mittels Stimmzettel oder im Wege der Briefwahl.
Die Wahllokale und Wahlzeiten finden Sie hier. Ein Antrag auf Briefwahl kann vor der Wahl schriftlich oder zur Niederschrift des Pastoralbüros gestellt werden. Der Antrag ist an den Wahlvorstand zu richten. Das Antragsformular finden Sie hier.